Ablauf
Gerne können Sie für ein unverbindliches Erstgespräch zu mir in die Praxis kommen. In diesem ersten Gespräch können wir überprüfen, welche Hilfen Sie benötigen und ob ich etwas für Sie tun kann.
Vereinbaren Sie dazu einfach telefonisch während meiner telefonischen Sprechzeiten einen Termin mit mir.
Nach dem Erstgespräch nehme ich Sie ggf. auf meine Warteliste auf. Sobald ein Therapieplatz frei wird erfolgen die ersten (probatorischen) Sitzungen, in denen eine ausführliche Diagnostik erfolgt.
Anschließend wird ein Antrag auf Psychotherapie an die Krankenkasse gestellt.
Mehr Informationen zum Ablauf finden Sie z.B. in der Broschüre Wege zur Psychotherapie der Bundespsychotherapeutenkammer:
Wer trägt die Kosten?
Gesetzlich versichert
Für Sie entstehen keine Kosten. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt direkt über Ihre Krankenkasse. Allerdings muss in der Regel nach den ersten (probatorischen) Sitzungen zunächst ein Antrag auf Psychotherapie an die Krankenkasse gestellt werden.
Privat versichert
Die Konditionen für ambulante Psychotherapie unterscheiden sich je nach Versicherungsanbieter und Versicherungstarif voneinander. Bitte informieren Sie sich vor Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse nach den Bedingungen und fordern Sie ggf. schon die notwendigen Antragsunterlagen an.
Auch bei den privaten Krankenkassen sowie den Beihilfestellen ist in der Regel zunächst ein Antrag auf Kostenübernahme zu stellen. Die Abrechnung mit den privaten Krankenkassen erfolgt auf der Grundlage der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) über die PatientInnen.
Selbstzahler
Natürlich können Sie sich auch dafür entscheiden, Ihre Behandlung selbst zu finanzieren. Formalitäten mit Versicherungen spielen für Sie dann keine Rolle. Die Kosten für Verhaltenstherapie richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstgetragene Psychotherapiekosten können steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt sowohl für den Fall, dass Sie eine Psychotherapie komplett selbst bezahlen, als auch für den Fall, dass Ihnen lediglich Zuzahlungen entstehen.